Aktuelle Zahlen zur Elternzeit von Vätern in Deutschland

Da ist sie nun, die frohe Botschaft der Schwangerschaft. Freude über das entstehende Leben. Grinsend schwofe ich durchs Büro, ein toller Tag, eine tolle Woche, alles richtig gemacht. Jetzt muss noch einiges erledigt werden, bevor das Baby kommt. Zum Beispiel Elternzeit beantragen.

Am liebsten würde ich ja die ganze Zeit zu Hause bleiben. Nicht, weil die Arbeit gerade nervt, sondern weil ich schon als junger Mann Vollzeitpapa sein wollte. Als Sozialpädagoge gibt es für mich eh keine Karriereleiter, die ich hinaufklettern könnte. Für meine Frau und mich stand somit von vornherein fest, dass wir uns die gesetzliche Elternzeit von 12 plus 2 Monaten aufteilen wollen. Doch wie stellen wir das an? Was gibt es zu beachten und welche Konstellation ist die »richtige«? Immerhin hat sie auch ein Wörtchen mitzureden. Und was sagen unsere Arbeitgeber?

Die Familie

Der Normalfall sieht so aus: Vater nimmt 2 Monate und Mutter 12 Monate. Wir haben allerdings auch von Vätern gehört, die nach der Geburt einige Tage oder Wochen Urlaub nehmen und das Feld anschließend den Frauen überlassen. Erst nach 12 Monaten nehmen sie dann 2 Monate am Stück Elternzeit und machen mit der Familie Urlaub. Wieder andere Väter bleiben komplett zu Hause. Ja und dann gibt es Väter, die nehmen gar keine Elternzeit. Es gibt also viele Möglichkeiten. Welche das konkret sind, lässt sich mit dem Elternzeitrechner des BMFSFJ ermitteln.

Elternzeitrechner des BMFSFJ

Nach der Elternzeit wird Frau also wieder arbeiten und es mir ermöglichen, so viel Zeit wie möglich mit Baby zu verbringen. Danke liebe Frau! Von Februar bis September nimmt sie also ihre Elternzeit, anschließend nehme ich für sechs Monate meine Elternzeit, bis April 2017. Weil sich die Zeiträume auf maximal zwei aufteilen lassen, zwacke ich einen Monat ab und unterstütze meine Frau einen Monat nach der Geburt.

Das alles muss jetzt natürlich noch mit unseren Arbeitgebern abgesprochen werden. Und das ist nicht immer einfach. Was gibt es also zu beachten?

Der Arbeitgeber

  1. Anmeldung der Elternzeit
    • Ihr Mitarbeiter muss die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn schriftlich bei Ihnen anmelden.
  2. Normalfall: Aufteilung auf bis zu 2 Zeitabschnitte
    • Ihr Mitarbeiter kann die Elternzeit auf bis zu 2 Zeitabschnitte aufteilen. Eine Verteilung auf mehr Zeitabschnitte ist nur mit Ihrer Zustimmung möglich.
    • Meldet Ihr Mitarbeiter erstmals Elternzeit an, muss er Ihnen gleichzeitig mitteilen, für welchen Zeitraum innerhalb der ersten 2 Lebensjahre des Kindes er Elternzeit beansprucht.

Der Antrag ist dann auch nur eine Anmeldung, weil der Arbeitgeber nicht widersprechen kann. In der Regel finden Arbeitgeber das doof. Meiner fand das dann auch richtig doof. Kleine Unternehmen haben meist keine Personalabteilung, die sich mit solchen Dingen auskennt. Daher ist es umso wichtiger, dass man bereits mit einer möglichen Lösung in das Gespräch geht. Wer kann die Arbeit übernehmen? Muss jemand neu eingestellt werden oder kann die Arbeit auf das Team verteilt werden? Im Vorfeld habe ich also einige Gespräche mit Kollegen geführt und viele Informationen gesammelt. In einem Gespräch mit dem Arbeitgeber konnte dann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Doch wie sieht es eigentlich mit der Elternzeit bei Vätern in Deutschland aus?

Elternzeit in Deutschland

Im Oktober 2016 ist vom Statistisches Bundesamt eine Statistik über das Elterngeld veröffentlicht worden. Darin wird die Verteilung des Elterngeldes in Relation zu den geborenen Kindern dargestellt. Elterngeld wird maximal für 14 Monate gezahlt, wenn der Partner mindestens 2 Monate Elterngeldanspruch anmeldet. Wer Elterngeld bezieht, ist automatisch in Elternzeit.

Quelle: Elterngeld für Geburten 2014, Seite 8

Für Kinder, die im Jahr 2014 geboren wurden, haben zwischen Januar 2014 und März 2016 insgesamt 244.500 Väter und 688.500 Mütter den Elterngeldbezug beendet. Bei insgesamt 714.900 geborenen Kindern im Jahr 2014 entspricht dies einem Väter­anteil von 34,2 %. Nur etwa ein drittel der Väter nimmt also Elternzeit. Bei den Müttern lag der Anteil im Bundesdurchschnitt bei 96%. Am häufigsten bezogen Väter in Sachsen (44 %) und Bayern (42 %) Elterngeld, gefolgt von Thüringen (41 %) und Baden-Württemberg (39 %). Die mit Abstand geringste Inanspruchnahme des Elterngeldes gab es bei Vätern im Saarland (23%). NRW liegt mit 26,8 % auf dem drittletzten Platz. In Krefeld sind es sogar nur 21,4 %. Traurig.

Quelle: Elterngeld für Geburten 2014, Seite 7

Diese Statistik drückt genau meine Gemütslage aus. Ich gehöre einer Minderheit an.

Quelle: Elterngeld für Geburten 2014, Seite 15

Die durchschnittliche Bezugsdauer des Elterngeldes für im Jahr 2014 geborene Kinder liegt für Väter bei 3,1 Monaten und für Mütter bei 11,6 Monaten. Nur 1 % der Mütter, aber 79 % der Väter nahmen das Elterngeld für zwei Monate in Anspruch. Hingegen bezogen 89 % der Mütter, aber nur 5 % der Väter das Elterngeld für 12 Monate oder länger. Mit den 7 Monaten gehöre ich zu den 16,1 % der Männer in NRW, die mehr als 2 Monate Elternzeit nehmen, Platz 7 in der Liste.

Und jetzt?

Bei der Anmeldung von Elternzeit kann man also viel richtig und ganz viel falsch machen. Liebe Väter, traut euch! Die größte Herausforderung ist das schlechte Gewissen, das auf euch zugerollt kommt. Das erfordert Durchhaltevermögen! Doch es lohnt sich, denn Elternzeit ist Qualitätszeit für die Familie. Wie lange Mann in Elternzeit geht, ist immer abhängig von der eigenen Einstellung, den finanziellen Möglichkeiten, dem familiären Background sowie der Situation auf der Arbeit. Letztendlich hat der Gesetzgeber die Elternzeit im Sinne der Familie ausgebaut. Ob das jeder Vater in Anspruch nimmt, muss jeder für sich entscheiden.

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